Gründung
Gründung der Firma Galli + Co. in Trimmis im Jahre 1988.
Umwandlung der Firma Galli + Co. in Galli + Co. GmbH im Jahre 2003.
-> Firma Organigramm
Rechtsform
Galli + Co. GmbH, Brandschutz- u. Installationstechnik.
(Gründungskapital 136'000.00)
Geschäftssitz
Hauptsitz: Graubünden
Filialen: St.Gallen / Tessin / Zürich
Aktivitäten
Brandschutz
- Baulicher Brandschutz
- Brandabschottungen (Weich- und Hartschott EI30 – EI90)
- Brandschutzverkleidungen (Träger, Stützen, Lüftungskanäle usw.)
- Brandschutzanstriche (Stahl- und Holzanstriche EI30)
- Brandschutzspritzputz für Stahlkonstruktionen
- Brandschutzsonderkonstruktionen
- Brandschutz für brennbare Rohrleitungen
- Brandschutzfugenabdichtungen
- Brandschutzwand- und Deckenmontagen
Schadstoffsanierungen
- Asbestentfernungen, PCB, PCP, Dioxin usw.
Dämmungen
- Brandschutz- sowie thermische Dämmungen von Lüftungskanälen bzw.
Rohren
- Dämmungen von Wand- und Deckenkonstruktionen (Einblasen von Stein-
wollgranulat – Galli-Jet)
Garantie
- Besitz von eigener, schriftlich festgehaltener Qualitätssicherung.
- Arbeitssicherheit nach SUVA Richtlinien (EKAS 6503)
- Arbeitssicherheit nach BATISEC (EKAS 6508)
- Arbeitssicherheit nach KSGBG (EKAS 6508)
- Zertifikat International für Schadstoffe bei Rückbau und Sanierungen von Gebäuden
Betriebshaftpflicht
- Versicherungssumme 10 Mio., Selbstbehalt Fr. 1'000.00
Qualitätssicherung der Firma Galli + Co. GmbH auf Baustellen
Die Firma Galli + Co. GmbH hat ein eigenes auf die Unternehmung zugeschnittenes Überwachungssystem über die Arbeitsausführung auf Baustellen.
Es werden interne Überwachungen von Fachpersonen über die ausgeführten Arbeiten durchgeführt (fachtechnische sowie ästhetische Arbeitsausführung). Wir unterscheiden nach Vor- , Zwischen- und Endabnahmen mit Behörden, internen Fachpersonen oder externen Kontrollorganen. Die Firma führt jährlich zwei Schulungen im theoretischen sowie praktischen Bereich im Hauptsitz in Trimmis durch. Somit garantieren wir, nur geschultes Fachpersonal auf der Baustelle einzusetzen. Die Unternehmung garantiert weiter, nur von der Behörde zugelassene Produkte zu verarbeiten und hält sich an die vorgegebenen Anweisungen der Einbauanleitungen und deren Arbeitsvorgehensweise. Diese Produkte werden intern geprüft und nur verarbeitet, wenn sie für gut befunden worden sind.